Nur qualifizierte und zuverlässige Berater werden für staatliche Förderprogramme zugelassen.
Wer die Fördervoraussetzungen erfüllt und meine Beratungsleistungen in Anspruch nimmt, kann alle diesbezüglichen staatlichen Förderungen nutzen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Existenzgründer
Zuwendungen nach Maßgabe der "Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründer vom 17.12.2004" (BAnz S. 24739). Diese Richtlinien wurden im November 2006 bis zum 30.06.2008 verlängert.
Die Zuwendungen werden zu 60 % aus Mitteln des Bundes und zu
40 % aus Mittel des Europäischen Sozialfonds gewährt.Insgesamt können Zuschüsse bis zu folgenden Höchtsbeträgen gewährt werden:
- allgemeine Beratungen bis zu 3.000 Euro
- Existenzaufbauberatungen bis zu 3.000 Euro
- Existenzgründungsberatungen bis zu 1.500 Euro
Gründercoaching
Ein Programm zur Förderung von Existenzgründern und Betriebsübernehmern. Mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie sowie der Europäischen Union.
Höhe der Zuschüsse:
- Bis 60 Prozent des Honorars, jedoch höchstens 460,16 € bei Einzelcoaching und 674,90 € bei Gruppencoaching
- Höchstens 20 Beratungstage innerhalb von drei Jahren, davon höchstens 10 Beratungstage in einem Jahr
Runder Tisch
Befindet sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten?
Das Projekt "Runder Tisch" kann Ihnen helfen, die Ursachen herauszufinden und Lösungsansätze zu erarbeiten.
Eine Initiative von KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und LfA (LfA Förderbank Bayern) in Kooperation mit IHK (Industrie- und Handelskammer) und HWK (Handwerkskammer).
Den Unternehmern, die für den Runden Tisch in Frage kommen, entstehen keine Honorarkosten im Rahmen der von der IHK bzw. HWK zugesagten Zahl der Beratungstage. Lediglich die Fahrtkosten sind vom Betrieb zu zahlen. Die Aufwandsentschädigung für den Einsatz des Unternehmensberaters ( 160 € pro Tag ) übernehmen die KfW und LfA.
Weitere Informationen zum Runden Tisch finden Sie auf der Homepage der IHK Passau:Turnaround-Beratung
Wenn dem Unternehmen nach der Runde-Tisch-Beratung gute Fortführungschancen bescheinigt werden, kann zur Umsetzung der über die Runden Tische aufgezeigten Maßnahmen bei der KfW Mittelstandsbank die Turnaround-Beratung (Zuschuss) beantragt werden.
Höhe der Zuschüsse:
- Neue Bundesländer einschl. Berlin (Ost) 65 %
- Alte Bundesländer einschl. Berlin (West) 50 %
Die IHK Passau stellt weitere Informationen zur Turnaround-Beratung als PDF-Datei zur Verfügung.
Dazu gibt es in einzelnen Bundesländern noch Ergänzungsangebote, die auf Anfrage gern erläutert werden.